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Ob der Lastenausgleich kommt, weiß keiner - zumindest keiner von uns.

Aber man kann sich informieren und das sollten wir tun.

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Die wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags haben eine Arbeit zu folgendem Thema erstellt: Verfassungsmäßigkeit einer Vermögensabgabe zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie

Interessant an dieser Arbeit ist auch, dass sie vom 9. April 2020 stammt, also im Grunde vor Ausrufen der Pandemie in Auftrag gegeben sein muss.

Das Lastenausgleichsgesetz stammt aus dem Jahr 1952und wurde zur Entschädigung von Kriegsbeschädigten und Hinterbliebenen geschaffen. Das Wort "Kriegsopfer" wurde weitblickend durch das Wort "Impfgeschädigte" ersetzt und das Lastenausgleichsgesetz erfährt 2019 im SGB (Sozialgesetzbuch) Buch14 eine neue Blüte.

Siehe: 2652 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr. 50, ausgegeben zu Bonn am 19. Dezember 2019 § 24.

Siehe: Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch – Soziale Entschädigung – (SGB XIV) § 113 (5)

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