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Zensus

Zensus nennt sich heute die Volkszählung, die in Deutschland alle zehn Jahre durchgeführt wird. Dieses Mal spaltet sie sich in Zensus2022 und Mikrozensus. Zensus2022 ereilt alle, die Grundbesitz haben. Für den Mikrozensus wurde eine repräsentative Stichprobe ausgewählt.

Die Teilnahme an der Volkszählung ist gesetzlich vorgeschrieben. Keiner kann entrinnen. Und warum auch? Wer darin eine Vorbereitung für einen eventuellen Lastenausgleich sieht, ist gänzlich auf dem Holzweg. Außerdem berechnet das Finanzamt ja schon die Grundsteuer neu.

Alle Häusle-Besitzer sind inzwischen per Brief aufgefordert worden, online die Zensus-Daten einzugeben. Dauert auch nur 10 Minuten, sagt der Brief.

Nun kann es sein, dass der Brief nicht angekommen ist. Überall herrscht hoher Krankenstand, Das UKSH meldet landunter, unser Hörnbad musste  krankheitsbedingt schließen, der Wertstoffhof ist krankheitsbedingt geschlossen, wer weiß, wie es der Post geht.

Sollte der Brief euch erreicht haben, könnt ihr leicht auf das Online-Portal kommen und die Fragen beantworten. Leider soll die Software nicht sehr stabil sein, sodass bisweilen Geduld erforderlich ist, oder vielleicht das System ganz versagt. (siehe FOCUS)

Wer das Online-Formular nicht ausgefüllt hat, bekommt einen Brief mit der Möglichkeit, das Formular schriftlich auszufüllen. Sollte man das nicht tun, weil man vielleicht diesen Brief nicht bekommen hat - die Katze fängt ja unglücklicherweise vieles weg - oder weil man mit einem Computer nicht umgehen kann, dann kommt ein Mitarbeiter des Statistischen Landesamts freundlicherweise ins Haus, um zu helfen. Dann bitte genau überprüfen, ob es sich nicht um jemanden handelt, der vielleicht gar nicht der ist, für den er sich ausgibt. Hilfreich wäre ein Bild der Person auf dem Ausweis, was leider nicht der Fall ist. (siehe auch FOCUS)

Aber Obacht: Die Inzidenzen steigen stündlich und Lauterbach hat die ärgsten Befürchtungen. Da wäre es beinah Selbstmord, so jemanden ungeschützt in sein Haus zu lassen. Vorsicht ist angebracht:

  • Ist der Mitarbeiter geimpft oder genesen und kann er das nachweisen?

  • Liegt die Impfung/Genesung nicht mehr als 4 Monate zurück?

  • Ist der aktuelle PCR-Test negativ und kann der Mitarbeiter ihn vorlegen?

  • Ist die Maske frisch und sitzt korrekt. Sollte die Mitarbeiter*in einen Bart tragen, nützt die Maske reineweg gar nichts. Auch sonst kann man mit Masken viel falsch machen, wie wir aus dem Evaluationsbericht wissen.

  • Reicht eine medizinische Maske aus oder sollte man nicht besser auf einer FFP2-Maske bestehen?

  • Sollte man diese Person*in tatsächlich im eigenen Haus atmen lassen oder wäre eine aushäusige Parkbank nicht vielleich sicherer?

Fragen über Fragen, die bedacht werden sollten, bevor man sich solch einer Gefahr aussetzt.

Es wäre - rein aus infektionstechnischen Gründen - sicherer, die Fragen als Forderungen dem Statistischen Landesamt vorab zu übermitteln, bevor die Mitarbeiter*in sich umsonst auf den Weg macht.

Sollte trotz aller Widrigkeiten sich dann doch ein Beauftragter finden, der bei Ihnen an die Tür klopft, um mit Ihnen auf einer Parkbank Ihren Zensus auszufüllen, dann wollen wir alle hoffen, dass Sie sich nicht gerade jetzt wegen eines positiven Tests in selbstbestimmte, häusliche Quarantäne begeben haben, um aus Solidarität niemanden anzustecken.

Nun soll es Menschen geben, die trotz gesetzlicher Verpflichtung datenschutzrechtliche Bedenken gegen die Erhebung ihrer Daten haben.  Für die sei hier auf Schriftstücke hingewiesen, mit denen man das Gespräch mit dem Statistischen Landesamt suchen kann.

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