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Was tun bei einer Hausdurchsuchung

Falls zu befürchten steht, dass dir eine Hausdurchsuchung ins Haus schneit, lies folgende Website liebevoll durch. LINK

Tipps im Überblick

(am besten ausdrucken und von innen an die Wohnungtür kleben. Dann hast du es gleich zur Hand, wenn die HD kommt - PDF siehe unten)

  • Bewahre Ruhe

  • Lasse dich durch die Beamten nicht einschüchtern.

  • Leiste keine Unterschrift! Sage lieber einmal zuviel “Nein” als einmal zuwenig. Äußere Dich nicht gegenüber den Beamten und zwar insbesondere nicht zu der dir vorgeworfenen Straftat. Verweigere die Aussage.

  • Beschimpfe die Beamten nicht, sonst könne ein Strafverfahren wegen Beleidigung gegen dich eingeleitet werden. Leiste außerdem kein Widerstand gegen gesetzlich zulässige Maßnahmen der Polizei, sonst könnte ein Strafverfahren wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte gegen dich eingeleitet werden.

  • Lasse dir vor der Durchsuchung die Dienstausweise aller Polizeibeamten und des anwesenden Staatsanwaltes bzw. Richters zeigen. Wenn die Beamten dies verweigern, verweise darauf, dass du die Beamten nicht persönlich kennst und dass sich in der heutigen Zeit, Kriminelle häufig als Polizisten, Gasmänner usw. ausgeben. Bestehe daher auf die Vorlage der Ausweise. Lese diese dann genau durch. Merke dir die Namen der Beamten.

  • Verneine die Frage der Beamten, ob diese in die Wohnung hereinkommen dürfen. Die Beamten müssen dazu nämlich den so genannten “Durchsuchungsbefehl” vorlegen, die Anordnung des Richters oder des Staatsanwaltes oder der Polizei (siehe hierzu § 105 StPO). Der Durchsuchungsbefehl hat zu enthalten:

    • die Straftat, meist eine Bestimmung des Strafgesetzbuches,

    • die Tatsachen, aufgrund derer durchsucht wird,

    • die Sachen der Personen, die durchsucht werden sollen,

    • die Räumlichkeiten, die durchsucht werden sollen und zwar alles so genau wie möglich.

    Ein Durchsuchungsbefehl ist nur entbehrlich bei Vorliegen von “Gefahr im Verzug”. Wenn sich die Beamten darauf berufen, bestehe darauf, dass dir erklärt wird, worin diese Gefahr liegen soll.

  • Lasse dir vor der Hausdurchsuchung den Durchsuchungsbefehl zeigen. Lese ihn genau durch. Gewähre den Beamten nur zu den Räumen zutritt, die im Durchsuchungsbefehl aufgeführt sind.

  • Frage, ob sich die Durchsuchung gegen dich als Verdächtigen (dann gilt § 102 StPO) oder als Unverdächtigen richtet (dann gilt § 103 StPO). Im letzteren Falle haben die Beamten einen noch engeren Handlungsspielraum.

  • Fragen, welche Gegenstände die Beamten suchen. Es ist zu überlegen, ob du die gesuchten Gegenstände freiwillig herausgibst, damit die Polizei in deiner Wohnung nicht noch so genannte “Zufallsfunde” macht, d.h. Gegenstände findet, die mit der Hausdurchsuchung in keinem Zusammenhang stehen, aber auf eine andere Straftat hinweisen. (§ 108 StPO)

  • Rufe sofort einen Rechtsanwalt an und bitte diesen, sofort zu dir zu kommen.

  • Widerspreche der Durchsicht deiner Papiere, also z.B. von Briefen, Fotoalben, Tagebuchaufzeichnungen, Tonbändern usw. – Bücher, Zeitungen, Flugblätter sind jedoch keine Papiere im Sinne des § 110 StPO. Die Papiere dürfen dann nur vom Staatsanwalt gelesen werden und müssen hierzu ggf. versiegelt werden (§ 110 StPO).

  • Achte darauf, dass ein genaues Verzeichnis der beschlagnahmten und in Verwahrung genommenen Gegenstände erstellt wird (§§ 107 und 109 StPO). Das Verzeichnis muss ähnlich genau sein wie der Durchsuchungsbefehl. Die bloße Angabe von “Beschlagnahmt wurden drei Bücher” genügt nicht, vielmehr muss jeweils Titel und Verfasser festgehalten werden.

  • Verlange nach der Beendigung der Hausdurchsuchung eine Abschrift des genannten Beschlagnahmeverzeichnisses und ein Protokoll (§ 107 StPO).

  • Wenn die Polizei deinen Forderungen nicht nachkommt, verlange den sofortigen Abbruch der Hausdurchsuchung und lasse dies in das Protokoll aufnehmen.

Belehrungsprotokoll für Vollzugsbeamte

mehrfach ausdrucken, falls du es benutzen willst

Verhalten bei Hausdurchsuchungs

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