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Die Wahlbeobachtung ist unerlässlich

Jedem ist gestattet, die Wahl während der Öffnungszeit der Wahllokale (8:00 bis 18:00) und danach die Auszählung zu beobachten. Allerdings: wer stört, fliegt raus. Was stört, entscheidet der Wahlleiter. Wer die Auszählung beobachten will – was wir für extrem wichtig halten – muss vor 18 Uhr im Wahllokal erscheinen, da danach die Türen geschlossen werden.

Achtung: Laut Auskunft auf eine telefonische Anfrage im Rathaus gilt im Wahllokal die Befreiung vom Maskenzwang wegen eines ärztlichen Attests nur für die Stimmabgabe, NICHT aber für die Wahlbeobachtung, weil man sich dazu nicht nur kurzzeitig sondern länger im Wahllokal aufhalte. Unmaskierte Wahlbeobachter müssen demnach leider draußen bleiben, nämlich vor der Tür und dürfen nur von dort aus ins Wahllokal hinein- und beim Wahlvorgang und der Auszählung zuschauen.

Dieser Auskunft lässt sich allerdings einiges entgegenhalten: Laut einem Schreiben vom 6.9.20121 des „Bürger- und Ordnungsamts Wahlen“ der Stadt Kiel sind nämlich die Mitglieder des Wahlvorstands sogar generell (also anscheinend auch ohne Attest) „ausgenommen von der Maskenpflicht“, sofern sie sich „auf einem festen Platz“ befinden „und der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden kann.“ Sie müssen nur die ohnehin für Wahlvorstände geltende Bedingung erfüllen, eines der drei G-s vorweisen zu können – zur Not auch durch einen vor Ort „ausreichend ... zur Verfügung“ stehenden Selbsttest.

Diese Bedingungen sollten Wahlbeobachter aber ebenfalls in der Lage sein zu erfüllen. Und Wahlbeobachter haben in einer Hinsicht eine zumindest sehr ähnliche Funktion wie die Wahlvorstände: die der Überwachng des ordnungsgemäßen Ablaufs der Wahl. Sie sollten daher soweit möglich denselben Regelungen unterliegen wie die Wahlvorstände. Eine mutwillige Verhinderung der Wahlbeobachtung könnte jedenfalls ein triftiger Grund für die Anfechtung der Wahl sein, und darauf wäre der jeweilige Wahlvorstand ggf. mit Nachdruck hinzuweisen. Man sollte sich dazu dann eines oder mehrerer Zeugen versichern und am besten vom betreffenden Wahlvorstand, der einen des Lokals verweist, ein dementsprechendes formloses Schreiben gegenzeichnen lassen. Dafür hier (in zweifacher Ausfertigung, damit man ein Exemplar dalassen kann) ein Vorschlag.

Die Briefwahlstimmen werden nach unserem bisherigen Wissen an folgenden Stellen ausgezählt:

  • Hebbelschule

  • Humboldtschule

  • Ernst-Barlach-Gymnasium

  • Fröbelschule Gaarden

  • Regionales Bildungszentrum RBZ am Schützenpark


Alle Briefwahl-Auszählungszentren müssen (so die Auskunft auf telefonische Anfrage im Rathaus) spätestens eine Woche vor der Wahl öffentlich bekannt gegeben werden. Ggf. also nochmal auf den Kiel.Sailing.City-Seiten nachschauen, im Rathaus anrufen oder hier nachlesen. Auch in den Briefwahl-Auszählungszentren gibt es mehrere Zählräume, sodass man gerne zu mehreren zur Wahlbeobachtung gehen sollte.

In den Briefwahl-Auszählungszentren sind die Türen schon ab 15 Uhr geschlossen. Die Briefe werden dann erst einmal vom roten Umschlag befreit und nach Wahlbezirken geordnet. Ab 18 Uhr beginnt die eigentliche Auszählung. Siehe hierzu eine anschauliche Folge von Bildern: https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/mitte-thueringen/erfurt/bundestagswahl-auszaehlung-briefwahl-102.html.

Die Vielzahl der einzelnen Wahlbezirke und Briefwahl-Auszählungsstellen macht eine flächendeckende Wahlbeobachtung unmöglich. Umso wichtiger ist es, dass zumindest stichpunktartig die Wahl beobachtet wird.

Bitte opfert euren Sonntag oder zumindest den Sonntagabend, geht zur Wahlbeobachtung, tut es für unser aller Demokratie und damit für unsere, also eure Zukunft.

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